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Zuletzt aktualisiert
27. März 2026
Richtlinien für Kommunikation mit Dritten und Werbeempfehlungen
Wenn Sie die Borouge Group International AG auf Ihren Kommunikationskanälen wie Ihrer Website, in sozialen Medien, bei Veranstaltungen usw. erwähnen oder taggen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hauptansprechpartner bei der Borouge Group International AG, damit dieser den zuständigen Vertreter der Unternehmenskommunikation kontaktieren kann, um die Abstimmung und Genehmigung einzuholen.
Die Borouge Group International AG behält sich das Recht vor, Anfragen von Dritten, in deren Kommunikationskanälen oder im Rahmen anderer Aktivitäten erwähnt oder getaggt zu werden, abzulehnen.
Die Borouge Group International AG als Kunden oder Auftraggeber nennen
Die Nennung der Borouge Group International AG als Referenz durch einen Lieferanten, Auftragnehmer, Anbieter, Entwicklungspartner usw. bedarf der Zustimmung des zuständigen Ansprechpartners bei der Borouge Group International AG sowie der Abteilung für regionale oder Unternehmenskommunikation, wie im Geschäftsvertrag festgelegt.
Nennung der Borouge Group International AG als Geschäftspartner
Die Nennung der Borouge Group International AG als Partner oder Kooperationspartner in einem gemeinsamen Projekt, einer Markteinführung oder einem Entwicklungsvorhaben erfordert die Abstimmung und Genehmigung durch den zuständigen Ansprechpartner bei der Borouge Group International AG sowie durch die regionale oder zentrale Kommunikationsabteilung und muss mit etwaigen bestehenden Vereinbarungen über die Kommunikation zu diesem Thema oder Projekt im Einklang stehen.
Nennung der Borouge Group International AG als Sponsor
Die Nennung der Borouge Group International AG als Sponsor für eine Veranstaltung, Aktivität, Kampagne oder Initiative bedarf der Zustimmung des zuständigen Ansprechpartners bei der Borouge Group International AG und muss im Einklang mit der jeweils unterzeichneten und genehmigten Vereinbarung für die betreffende Aktivität stehen.
Verwendung des Logos der Borouge Group International AG – Genehmigungsverfahren
Die Verwendung des Logos der Borouge Group International AG auf Kanälen, die nicht zur Borouge Group International AG gehören, in Verbindung mit den oben genannten Fällen oder in sonstiger Weise bedarf der Genehmigung und muss mit den zuständigen Ansprechpartnern sowie der Unternehmenskommunikation der Borouge Group International AG abgestimmt werden, einschließlich einer unterzeichneten Vereinbarung. Die Nutzung ist auf den genehmigten Zweck und Zeitraum beschränkt.
Sammlung von Foto- und Videomaterial an Standorten der Borouge Group International AG
Bitte beachten Sie, dass für die Aufnahme von Foto- und Videomaterial in einer Niederlassung, einem Standort, einer Anlage usw. der Borouge Group International AG gemäß den vor Ort geltenden Vorschriften eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Für die externe Nutzung dieses Materials ist eine zusätzliche schriftliche Genehmigung erforderlich.
Borouge Group International AG Netiquette – Social Media Channels
Gegenseitiger Respekt ist unser Grundprinzip in den sozialen Medien. Die Nutzer sind für ihre Beiträge verantwortlich. Bitte veröffentlichen Sie keine Inhalte, die gegen geltendes Recht, das Strafgesetzbuch oder die Rechte anderer verstoßen, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder Markenrechte, sowie keine rassistischen, sexistischen, beleidigenden oder anderweitig anstößigen Inhalte.
Bei der Borouge Group International AG legen wir Wert auf einen offenen und transparenten Dialog. Daher gehen wir auf unseren Kanälen nicht auf anonyme Nutzer ein. Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare zu unseren Inhalten zu löschen, die keinen Bezug zum ursprünglichen Beitrag haben. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Inhalte zu bearbeiten oder zu löschen, die gegen die oben genannten Regeln verstoßen. Geschäftspartner, die die Borouge Group International AG mit ihren Initiativen (Erwähnungen) in Verbindung bringen möchten, dürfen dies nur nach vorheriger Zustimmung unsererseits tun.
Jede irreführende, diffamierende oder unbefugte Mitteilung, die die Borouge Group International AG betrifft, kann zur Löschung der Inhalte, zu rechtlichen Schritten oder zur Meldung an die zuständigen Behörden (sofern zutreffend) führen.
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